BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung (IB) im Verfassungsschutzbericht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag einen Antrag der IB abgelehnt, dies vorerst zu unterlassen. Die Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Innenministeriumdürfe „die Öffentlichkeit über die gegen…